Wet en regelgeving

Sind Hilfsmittel zur Absturzsicherung Pflicht?

Ist bei Arbeiten in der Höhe ein Werkzeug-Absturzschutz vorgeschrieben?

Ja, aber was ist damit? Hinsichtlich der Absturzsicherung für Personen ist laut Gesetz eine Absturzsicherung ab 2,5 m* Pflicht . Für Absturzsicherungen und Sicherungswerkzeuge ist keine Höhe vorgeschrieben, laut Gesetz aber zwingend vorgeschrieben.

Artikel 3.17 des Erlasses über die Arbeitsbedingungen enthält die folgende Verpflichtung:
Die Gefahr, von Gegenständen getroffen oder getroffen zu werden, muss vermieden werden .“

In Artikel 7.23C – Absatz 1e des Erlasses über die Arbeitsbedingungen heißt es:
„Die vom Arbeitnehmer verwendeten Werkzeuge und sonstigen Zubehörteile sind mit dem in Artikel 7.23 Absatz 4 genannten Gurt oder Sitz des Arbeitnehmers verbunden oder auf andere geeignete Weise befestigt.“

Die Verwendung von Absturzsicherungen für Werkzeuge und andere Materialien in der Höhe ist nicht nur eine sichere Wahl, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Ziel der Arbeitsbedingungenverordnung ist es, die Sicherheit und Gesundheit sowohl der Arbeitnehmer als auch Dritter zu gewährleisten. Die Vorschriften tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern.

Setzen Sie die richtige Werkzeugsicherung bzw. Absturzsicherung ein und verhindern Sie Unfälle oder Schäden an Werkzeugen und der Umwelt durch herabfallendes Material. Unser Sortiment an Starterkits, Werkzeugbändern und Aufbewahrungstaschen hilft Ihnen, den Arbeitsplatz sicherer zu machen.

Quellenangabe:
Artikel 3.16 Arbeitsbedingungenverordnung – Vermeidung der Sturzgefahr
Artikel 3.17 Arbeitsbedingungenverordnung – Stöße mit Materialien verhindern
Artikel 7.23c Arbeitsbedingungenverordnung – Arbeiten mit Seiltechniken
Weitere Informationen zum sicheren Arbeiten in der Höhe finden Sie auf Ropetech.nl und im Working at Height Working Conditions Portal .


Schlagworte:
Wie groß ist die Kraft fallender Werkzeuge?

Die Relevanz des ANSI/ISEA 121-2018-Standards für Tool Tethering in Europa